Geräte in Deutschland müssen für die Zulassung durch den Schornsteinfeger eine CE-Markierung und eine BimSchV-Kennzeichnung haben.
Die Hürde für die Zulassung des Saunaholzofens kann jetzt überwunden werden, denn der Hersteller hat darauf reagiert und bietet für die Holzöfen ein zusätzliches BIMSCH- Set an.
Mit dem Einsetzen von diesem Set und dem Anbringen des dazugehörenden Typenschildes erfüllt der Holzofen die Forderungen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Setzen Sie das BIMSCH- Set nicht ein, hat der Saunaholzofen nur die DIN EN 15821 (CE-Zeichen), welche von einem Schornsteinfeger nicht als zulässig angesehen wird.
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